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   VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14.KO   

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https://dejure.org/2014,52513
VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14.KO (https://dejure.org/2014,52513)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2014 - 5 K 767/14.KO (https://dejure.org/2014,52513)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2014 - 5 K 767/14.KO (https://dejure.org/2014,52513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 Abs 1 S 1 BeamtVG, § 4a Abs 1 S 1 EZulV 1976, § 46 BeamtVG RP
    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall bei einem Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Weiterzahlung einer Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13

    Brandkatastrophe in Ludwigshafen: Feuerwehrbeamter war besonderer Lebensgefahr

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Vergleiche zu Leitsatz 2. OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13 -, juris.(Rn.23).

    Dieser Einsatz ist wegen der engen zeitlichen und örtlichen Verklammerung als Einheit zu betrachten und zu bewerten (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13.OVG -, juris).

    Subjektiv muss der Beamte sein Leben eingesetzt haben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11091/10

    Bedrohter Richter erhält keine Erhöhung seines Unfallruhegehaltes

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Vielmehr ist in diesen Situationen schnelles Handeln gefordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11091/10.OVG -), so dass der Schutzbereich der Norm auch auf die Fälle des Bestehens einer Anscheinsgefahr erstreckt werden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Die übrigen Voraussetzungen des § 37 BeamtVG sind für die vorübergehende Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht erheblich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 2 A 10062/08
    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Das setzt nach dem im Dienstunfallrecht geltenden Maßstab voraus, dass die besondere Lebensgefahr wesentliche Teilursache für den Dienstunfall ist (VG Neustadt, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 1 K 277/12.NW -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08.OVG -, juris).
  • VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12

    Fortzahlung von Zulagen bei Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Das setzt nach dem im Dienstunfallrecht geltenden Maßstab voraus, dass die besondere Lebensgefahr wesentliche Teilursache für den Dienstunfall ist (VG Neustadt, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 1 K 277/12.NW -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08.OVG -, juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14
    Eine derartige psychische Erkrankung kann ein Körperschaden im dienstunfallrechtlichen Sinne sein (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 C 134.07 -, juris).
  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14

    Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von

    Die Erinnerung der Klägerin gegen den das erstinstanzliche Verfahren 5 K 767/14.TR betreffenden Kostenansatz wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG - statthafte Erinnerung gegen den das erstinstanzliche Verfahren 5 K 767/14.TR betreffenden Kostenansatz in Höhe von 9.534,00 EUR, über die gemäß § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG die Kammer zu entscheiden hat, nachdem der insoweit grundsätzlich zuständige Einzelrichter das Verfahren auf sie übertragen hat, ist nicht begründet.

  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15

    Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem

    Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG - statthafte Erinnerung gegen den das erstinstanzliche Verfahren 5 K 767/14.TR betreffenden Kostenansatz in Höhe von 9.534,00 EUR, über die gemäß § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG die Kammer zu entscheiden hat, nachdem der insoweit grundsätzlich zuständige Einzelrichter das Verfahren auf sie übertragen hat, ist nicht begründet.
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